SONDERGUTACHTEN ZUR HOCHSCHULPOLITIK OHNE MEHRKOSTEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-wi) Die Erarbeitung eines Sondergutachtens "Wettbewerb als Leitbild für die Hochschulpolitik" durch die Monopolkommission hat keine zurechenbaren Mehrkosten verursacht.
Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3971) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/3921) fest.
Die Monopolkommission verfüge über einen Stab von acht wissenschaftlichen Mitarbeitern. Das Gutachten sei aus dem allgemeinen Haushalt der Monopolkommission finanziert worden.
Die Monopolkommission habe sich in ihren Gutachten auch in den vergangenen Jahren nicht auf die gewerbliche Wirtschaft beschränkt, heißt es in der Antwort.
Sie sei befugt, neben den alle zwei Jahre vorzulegenden Hauptgutachten nach eigenem Ermessen Sondergutachten zu erstellen. Von dieser Befugnis habe sie im Falle des Gutachtens zur Hochschulpolitik Gebrauch gemacht.