UNION FORDERT NACHHALTIGE BEKÄMPFUNG VON EXTREMISMUS (ANTRAG)
Berlin: (hib/WOL-in) Eine den Ursachen auf den Grund gehende Debatte zur Bekämpfung von Extremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit darf nicht von vornherein bestimmte Themen ausblenden.
Dies erklärt die CDU/CSU in einem Antrag ( 14/4067). In ihrer Initiative fordert die Union eine Präventationsarbeit bundes- und landesweiter Aktionen vor Ort, um die Erziehungsfähigkeit der Familie und schulische Erziehungsaufgaben sowie die Bürgergesellschaft zu stärken.
Benachteiligungen bei Familiengründung seien abzubauen, die Vereinbarkeit von Elternschaft und Beruf zu fördern.
Wohnverhältnisse und Umfeld müssten familien- und kindgerechter gestaltet werden. Auch müsse erreicht werden, dass Problemkinder eher erkannt werden und rechtzeitig Hilfe erhalten.
Nötig, so die Union, sei auch eine Neubewertung des Einflusses der Medien und des Internets. Neben "anlassunabhängigen" Recherchen der Polizei im Internet ("Netzpatrouille gegen Rechtsextremismus") solle unter anderem die Vermietung gewaltverherrlichender und fremdenfeindlicher Videos verboten werden.
In der Ausbildungssituation und beim Arbeitsangebot soll eine umfassende Strukturreform des Arbeitsmarktes und der Ausbildungssysteme angegangen werden - etwa durch die Schaffung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze.
Zur Bekämpfung des kriminellen Extremismus fordert die Union eine Erweiterung und Intensivierung der Polizeiarbeit.
Durch Videoüberwachung und Kooperation mit Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz könne die Sicherheit verbessert werden.
Den Opferschutz will die CDU/CSU durch ortsnahe spezielle Anlaufstellen verbessern. Das Jugendstrafrecht müsse berücksichtigen, dass rund drei Viertel extremistischer Gewalttäter Jugendliche seien.
Mit "Warn-Arrest" und Meldepflichtauflagen seien klare Signale zu setzen. Eine Verschärfung des Gesetzes sei zu prüfen: Heranwachsende sollten sich bei extremen Gewalttaten nicht auf ein niedriges Strafmaß verlassen können.
Für rassistische Straftaten, etwa bei der Herstellung und Verbereitung von Nazi-Schrifttum solle das "Weltrechtsprinzip" Anwendung finden, wonach Täter unabhängig von Tatort oder Staatsangehörigkeit verfolgt werden können.
Ebenso müsse es im Versammlungsrecht Änderungen geben, so bereits bei der Bekundung verfassungsfeindlicher Aktivitäten.
Befriedete Bezirke dürften sich nicht allein auf Einrichtungen des Bundestages oder Einrichtungen der Länder beschränken. Zu prüfen sei auch die Einbeziehung öffentlicher Orte von nationaler oder historischer Bedeutung, heißt es in dem Antrag.