HOCHSCHULREFORM VORANBRINGEN (ANTRäGE)
Berlin: (hib/MAR-bf) Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf für ein neues Hochschuldienstrecht vorzulegen.
Die CDU/CSU hat dazu in einem Antrag ( 14/4382) Eckpunkte zur leistungsgerechten Besoldung, zur Besoldungsstruktur und -höhe sowie zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses für die Universitäten formuliert.
Wesentliches Ziel der Hochschulreform, so die Union, sei die Verbesserung der Leistungen in Forschung und Lehre durch mehr Wettbewerb.
Zum gleichen Thema hat die F.D.P. einen Antrag ( 14/4415) eingebracht. Damit wird die Regierung aufgefordert, die Chance der Dienstrechtsreform an den Hochschulen konsequent für eine umfassende Hochschulreform zu nutzen.
Nach Meinung der Liberalen lässt das vorgestellte Konzept "Hochschuldienstrecht für das 21. Jahrhundert" dies nicht erkennen.
Sowohl CDU/CSU als auch F.D.P. beklagen die zu langen Ausbildungszeiten für den Hochschullehrernachwuchs an den Universitäten.
Hier könne, so die Liberalen, die von der Regierung angestrebte Juniorprofessur in einigen Fachbereichen ein richtiger Ansatz sein.
Beide Fraktionen wenden sich jedoch gegen eine in diesem Zusammenhang vorgesehene generelle Abschaffung der Habilitation.
Einvernehmen besteht auch hinsichtlich der Forderung nach einem höheren Besoldungsniveau. Während die Union aber grundsätzlich am Beamtenstatus für Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen festhalten möchte, plädiert die F.D.P.
dafür, auf eine Verbeamtung des Hochschulpersonals künftig zu verzichten.