EINSATZ VON BRECHMITTELN BEI BESCHULDIGTEN BEWERTEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/BOB-in) Berichte darüber, dass die Polizei mutmaßlichen Straßendrogenhändlern zwangsweise Brechmittel verabreicht, um damit im Magen des Beschuldigten vermutete Betäubungsmittelpäckchen als Beweismittel zu gewinnen, hat die PDS zum Anlass für eine Kleine Anfrage ( 14/4360) genommen.
Diese Praxis, so die Fraktion, werde in der Fachpresse und von Menschenrechtsorganisationen als Verstoß gegen die Menschenwürde des Beschuldigten und den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit kritisiert.
Die Bundesregierung soll nunmehr mitteilen, ob derartige Praktiken zutreffen und, wenn ja, in welchen Bundesländern oder Städten dies der Fall ist.
Wie häufig der Einsatz solcher Mittel dabei jeweils vom Gericht, von der Staatsanwaltschaft, von der Polizei oder aber vom Bundesgrenzschutz angeordnet worden ist, interessiert die Abgeordneten ebenfalls.
Was der Regierung über Nebenwirkungen der verwendeten Brechmittel bekannt ist, soll sie ebenfalls mitteilen.
Ob es nach Kenntnis der Regierung zutrifft, dass solche Mittel "auffallend häufig bei schwarzafrikanischen Beschuldigten angewandt werden" und welche Folgerungen sie daraus zieht, möchte die PDS ebenfalls dargelegt bekommen.