FACH- UND KUNSTHOCHSCHULEN KÖNNEN MITGLIED DER DFG WERDEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/MAR-bf) Fach- und Kunsthochschulen steht nach der Satzung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) die Mitgliedschaft dort grundsätzlich offen.
Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4540) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/4367).
Sie befürworte solche Mitgliedschaften in der DFG entsprechend den Aufnahmekriterien der Satzung, so die Regierung weiter, auch damit das dort vorhandene Potenzial an Wissen, Engagement und Kreativität für die Forschung aktiviert werde.
In der Vergangenheit hätten weder Fachhochschulen noch Kunsthochschulen Aufnahmeanträge gestellt.
Die Fraktion hatte sich nach der Förderung der genannten Hochschulen durch die DFG erkundigt. Die Regierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass die Förderung von Forschungsprojekten durch die DFG nicht von der Mitgliedschaft abhängig sei, sie aber eine stärkere Öffnung dieser Förderung für wünschenswert halte.
Sie sehe in der geringen Quote der Förderung für Fach- und Kunsthochschulen eine Unausgewogenheit und werde sich unter Beachtung der Unabhängigkeit der DFG bei der inhaltlichen Entscheidung über die Förderung der Forschung dafür einsetzen, Benachteiligungen zu beseitigen.