Auswärtiges/Antwort
PERSONELLE AUSSTATTUNG DER AUSLANDSVERTRETUNGEN "KNAPP BEMESSEN"
Berlin: (hib/BOB) Als "knapp bemessen" hat die Bundesregierung die personelle Ausstattung der deutschen Auslandsvertretungen bezeichnet.
Auf Grund von seit dem Jahre 1993 andauernden Stellenstreichungen werde Ende dieses Jahres der Bestand an Dauerstellen des Jahres 1989 unterschritten, so die Regierung in ihrer Antwort ( 14/4726) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/4176).
Seit dem Jahre 1990 hätten fast 40 Auslandsvertretungen überwiegend in den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie der ehemaligen Sowjetunion neu eingerichtet werden müssen.
Die hierfür erforderlichen Stellen seien durch Schließung von über 40 Auslandsvertretungen und andere "durchgreifende Maßnahmen" bereitgestellt worden.
In dieser Situation, so die Regierung weiter, habe sich der Auswärtige Dienst "bis jetzt" auf die Flexibilität und hohe Einsatzbereitschaft seiner Mitarbeiter und ihrer Familien stützen können.
Daneben würden konsequent Möglichkeiten zur Rationalisierung genutzt.
Im Rechts- und Konsularbereich haben der Regierung zufolge die Auslandsvertretungen einen deutlichen Zuwachs an Fallzahlen zu verzeichnen.
Außer der Zahl der in Drittländern zu betreuenden Deutschen (allein in Spanien über 800.000) und der von Auslandsvertretungen ausgestellten Pässe sei insbesondere die Zahl der erteilten Visa in jüngster Zeit stark angestiegen.
Im ersten Halbjahr dieses Jahres habe es dabei weltweit eine Steigerung gegenüber 1999 um 14 Prozent gegeben, an einzelnen Standorten seien es gar über 40 Prozent gewesen.
Dies habe dazu geführt, dass an vielen Vertretungen die Kapazitätsgrenzen erreicht worden seien. Durch interne Umschichtungen sei der Rechts- und Konsularbereich deshalb bereits in den vergangenen Jahren von Stellenkürzungen weitgehend ausgenommen worden.
Weitere Umschichtungen würden die Wahrnehmung anderer zentraler, teilweise gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben der Auslandsvertretungen beeinträchtigen.
In Zukunft werde deshalb verstärkt auf Ortskräfte zuzugreifen sein, so die Regierung in ihrer Antwort an die CDU/CSU-Fraktion.