Liberale nehmen Organschaft bei der der Körperschaftsteuer unter die Lupe
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll sagen, ob sie das Instrument der Organschaft bei der Körperschaftsteuer im Hinblick auf moderne Konzernstrukturen noch für zeitgemäß hält. Wie es in einer Kleinen Anfrage ( 16/4088) heißt, ermögliche es die Organschaft, dass rechtlich selbstständige, aber wirtschaftlich zusammengehörende Unternehmen ihre Gewinne zusammen versteuern oder ihre Verluste gemeinsam verrechnen.
Die Liberalen wollen wissen, ob die Bundesregierung die geltenden Bestimmungen zur Organschaft für international wettbewerbsfähig hält. Gleichzeitig soll sie sagen, was sie von einer Gruppenbesteuerung nach österreichischem Vorbild hält, bei der Auslandsgesellschaften in die Gruppe miteinbezogen und grenzüberschreitende Verluste und Gewinne berücksichtigt werden können. Darüber hinaus will die Fraktion wissen, wie die Regierung den Ausschluss von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen von der Funktion als Organgesellschaft im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz bewertet. Auch die Haltung der Bundesregierung zu Gewinnabführungsverträgen als Voraussetzung für eine Organschaft interessiert die Abgeordneten. Die FDP verweist darauf, dass ausländische Tochtergesellschaften aufgrund des dortigen Gesellschaftsrechts häufig keinen Gewinnabführungsvertrag abschließen könnten. Schließlich interessiert die Abgeordneten, ob die Regierung eine Mindestdauer für einen Gewinnabführungsvertrag von fünf Jahren als wirtschaftlich sinnvoll für die Unternehmen erachtet.