hib-Meldung
279/2007
Datum: 06.11.2007
heute im Bundestag - 06.11.2007
Im Bundestag notiert: Besonders überwachtes Gleis
16/6868) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/6673) hervor. Das BüG ist eine
anerkannte Maßnahme zur Minderung des Schienenlärms. Die
ausgewiesenen Abschnitte werden dabei regelmäßig mit
einem Messzug überprüft. Überschreiten die
gemessenen Rollgeräusche einen bestimmten Lärmpegel,
werden die Gleise abgeschliffen. Das Bundesverwaltungsgericht messe
der Maßnahme einen lärmmindernden Effekt von drei
Dezibel bei, schreibt die FDP.
Berlin: (hib/HIL) 226 Streckenabschnitte des Schienennetzes der
Deutschen Bahn Netz AG sind als so genanntes "Besonders
überwachtes Gleis" (BüG) ausgewiesen. Das geht aus einer
Antwort der Bundesregierung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_279/13