Auswärtiges. Keinen Erfolg hatten die Oppositionsfraktionen von FDP ( 16/228) und Die Linke ( 16/217) mit Anträgen zur gegenwärtigen Situation in Bosnien-Herzegowina. Der Auswärtige Ausschuss lehnte die Initiativen mit breiter Mehrheit ab.
Die Liberalen hatten gefordert, die so genannten "Bonn Powers", eine Kompetenz des Hohen Repräsentanten, in Entscheidungen der Regierung des Gesamtstaates Bosnien und Herzegowina sowie der Republika Srpska und der kroatisch-bosniakischen Förderation einzugreifen, vor Abschluss einer Verfassungsreform abzuschaffen. Die Fraktion hatte ausgeführt, um die demokratische Entwicklung in dem Land zu stärken und einer reformierten Verfassung eine demokratische Legitimität zu verleihen, müsse diese allein von Bürgern Bosniens und Herzegowinas in einem Referendum ratifiziert werden.
Ferner hatten die Liberalen sich dafür ausgesprochen, die bisher eingeleiteten Reformen konsequent weiterzuentwickeln. Das Land werde erst dann einen ökonomischen Aufschwung erfahren, wenn es als Gesamtstaat einen funktionierenden Rechts- und Wirtschaftsraum bilde.
Die Linksfraktion hatte unter anderem gefordert, dass die Regierung darauf hinwirken solle, dass die Operation "Althea" in Bosnien und Herzegowina beendet wird. Deutschland müsse den Rückzug der bewaffneten Streitkräfte aus dem Land einleiten. Innerhalb der EU müsse darauf hingewirkt werden, eine internationale nicht-militärische Polizeimission mit erheblich erweitertem Umfang und zeitlich begrenztem Mandat einzusetzen. Die Vereinten Nationen und die OSZE müssten stärker in diesen Prozess einbezogen werden. Es müsse darauf hingewirkt werden, den zivilgesellschaftlichen Prozess durch eine gezielte Unterstützung der lokalen Ökonomie und eine Stärkung der zivilen staatlichen Institutionen zu fördern. bob