Monika Harms, Richterin am Bundesgerichtshof (BGH), wird neue Generalbundesanwältin. Der Bundesrat stimmte am 19. Mai dem Vorschlag des Bundeskabinetts vom 5. April zu, dass die Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenats des BGH in Leipzig dem aus dem Amt scheidenden Generalbundesanwalt Kay Nehm nachfolgt. Die 59-jährige Harms ist die erste Frau an der Spitze der obersten deutschen Strafverfolgungsbehörde. Der seit 1994 amtierende Nehm geht Ende Mai in den Ruhestand.
Harms war 1987 zur Richterin am BGH gewählt worden. Seit 1999 ist sie Vorsitzende Richterin des nach Leipzig ausgelagerten 5. Strafsenats des BGH. Die in Berlin geborene Juristin ist CDU-Mitglied. Sie war zunächst in Hamburg Staatsanwältin für Wirtschaftsstrafsachen, dann Richterin einer Jugendstrafkammer am Hamburger Landgericht und schließlich Richterin beim Hamburger Finanzgericht.