Kultur und Medien
Deutschland wird voraussichtlich zwei weitere
Kultur-Konventionen der UNESCO ratifizieren. Der Deutsche Bundestag
billigte am 1. Februar zwei entsprechende Gesetzentwürfe der
Bundesregierung, die den Weg frei machen für den Beitritt
sowohl zum Übereinkommen über das Verbot und zur
Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und
Übereignung von Kulturgütern aus dem Jahr 1970 (
16/1372 ) wie auch der Konvention über den
Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller
Ausdrucksformen aus dem Jahr 2005 (
16/3711 ).
Der Ratifizierung der beiden Konventionen muss allerdings noch
der Bundesrat zustimmen. Die Länderkammer wird voraussichtlich
am 16. Februar darüber beraten. Mit dem Beitritt zu den beiden
Übereinkommen wäre Deutschland dann Vetragsstaat von vier
der insgesamt sieben UNESCO-Konventionen zur Kulturpolitik.
Mit Ausnahme der FDP begrüßten alle Fraktionen die
Ratifizierung des Kulturgüterschutz-Abkommens. Mehrere Redner
wiesen in der Debatte darauf hin, dass der Beitritt Deutschlands zu
dieser Konvention 37 Jahre nach ihrem Inkrafttreten
"überfällig" sei. Mehr als 100 Staaten haben die
UNESCO-Konvention bereits ratifiziert. Sie regelt unter anderem ein
Rückgabeanspruch zwischen den Vetragsstaaten von "national
wertvollen" Kulturgütern, die illegal exportiert worden sind.
Die Regelungen umfassen sowohl den Kunst- und
Antiquitätenhandel wie auch den Münz- und
Briefmarkenhandel.
Die FDP begründete ihre Ablehnung mit den zu
bürokratischen Regelungen über die Aufzeichnungspflichten
speziell für den Kunsthandel.
Kritik von Seiten der Linksfraktion und der Grünen wurde
am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Konvention
in deutsches Recht (
16/1371 ) geübt, das der Bundestag mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen zeitgleich verabschiedete.
Nationale Politik Mit der Konvention über den Schutz und
die Förderung der Viefalt kultureller Ausdrucksformen aus dem
Jahr 2005 soll das Recht auf eine eigenständige Kulturpolitik
völkerrechtlich verankert werden. Notwendig geworden war
dieses Vertragswerk durch die fortschreitende Liberalisierung des
Handels mit Dienstleistungen. Gemäß mehrerer
internationaler Abkommen wären zukünftig keine
staatlichen Unterstützungen für die Kulturlandschaft,
beispielsweise die deutsche Filmförderung, mehr möglich.
Betroffen wären neben Theater, Opern und Museen auch der
öffentlich-rechtliche Rundfunk.
Das Gesetz über die Ratifizierung wurde mit Ausnahme der
FDP von allen Fraktionen angenommen. Die Liberalen, die sich der
Stimme enthielten, mahnten, das Abkommen müsse erst
hinsichtlich seiner Auswirkungen für Länder und Kommunen
im Detail überprüft werden. Damit die Konvention in Kraft
treten und völkerrechtlich verbindlich wird, muss sie von
mindestens 30 der 148 Mitgliedstaaten ratifiziert werden.