Der Bundesrat will im Nahverkehr die
Genehmigungspflicht für die Höhe der Fahrpreise
abschaffen. Stattdessen soll eine Anzeigepflicht für die
Unternehmen beim zuständigen Bundesland eingeführt
werden.
In einem Gesetzentwurf des Bundesrates (
16/4198 ) heißt es, Preisänderungen
im Nahverkehr der Deutschen Bahn führten in der Regel zu einer
öffentlichen Diskussion, in der häufig der unzutreffende
Eindruck erweckt werde, die Länder könnten die Höhe
der Fahrpreise bestimmen. Tatsächlich würden jedoch nur
formale Voraussetzungen geprüft; in betriebswirtschaftliche
Entscheidungen der Eisenbahnunternehmen werde bei der Prüfung
nicht eingegriffen.
Die Bundesregierung hält die
Bundesratsinitiative für grundsätzlich richtig und mit
wenigen Änderungen für zustimmungsfähig. Durch die
Anzeigepflicht werde es deutlich weniger Fälle geben, bei
denen ein Einvernehmen der beteiligten Länder hergestellt
werden müsse. "Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung
Entbürokratisierung des bestehenden
Tarifgenehmigungsverfahrens getan", heißt es in der
Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf.
Allerdings sollte nach ihrer Auffassung die
bisher bestehende so genannte Auffangzuständigkeit des Bundes
abgeschafft werden. Diese ermögliche den Ländern, die
Verantwortlichkeit bei politisch unliebsamen Entscheidungen auf den
Bund zu verlagern.
Es sei konsequent, die Verantwortung für
die Genehmigungsverfahren den Ländern zu übertragen, da
diese für den Nahverkehr zuständig seien, schreibt die
Regierung. Sie lehnt aber eine reine Anzeigepflicht ohne
Rechtsfolgen ab und hält es nicht für notwendig, wie im
Bundesratsentwurf vorgesehen, den Bahnunternehmen eine
längerfris-tige Tarifplanung vorzuschreiben.
Die vom Bundesrat vorgesehene
Begründungspflicht für eine Fahrpreiserhöhung ist
aus Sicht der Regierung ebenfalls nicht sachgerecht, da in die
betriebswirtschaftlichen Entscheidungen der Unternehmen nicht
eingegriffen werden soll.