Sportvereine haben es heutzutage nicht leicht: Einerseits sind sie ein wichtiger Teil im zivilgesellschaftlichen Gefüge, andererseits haben sie permanent mit Nachwuchs- und Finanzsorgen zu kämpfen. Besonders administrative Anforderungen stellen die Vereine und die Ehrenamtlichen häufig vor große Probleme. Für Peter Danckert (SPD), den Vorsitzenden des Sportausschusses im Bundestag, ist derzeit deshalb eines der wichtigsten Ziele, "den Reformbedarf für Sportvereine zu erkennen und umzusetzen".
Ein erster Schritt dazu war die öffentlichen Anhörung im Sportausschuss am 28. Februar, in der Experten Stellung zu "Reformbedarf und Handlungsoptionen" für deutsche Sportvereine nahmen. Dabei ging es weniger um den Finanzbedarf der Sportvereine - beispielsweise für ihre häufig maroden Sportstätten. Die Diskussion konzentrierte sich vielmehr auf die Aufgaben von Vereinen, ihre wirtschaftlichen und personellen Ressourcen sowie die gesetzlichen Vorgaben im Vereinsrecht.
Besonders für kleine Vereine seien die kaum einzuhalten, berichtete beispielsweise Ingo Neelmeier, Vorsitzender vom TuS Leese 1912 aus Niedersachsen. Der Verein sehe sich zunehmend außerstande, bei dünner Finanzdecke mit ehrenamtlichem Personal die rechtlichen und steuerlichen Vorgaben zu erfüllen. Für Professor Ulrich Segna vom Institut für Arbeits-, Wirtschafts- und Zivilrecht an der Johann-Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt sind dagegen alle Sportvereine auch als wirtschaftliche Unternehmen einzuschätzen. Auch bei ihnen könne auf "finanzielle Transparenz" nicht verzichtet werden. Die bisherige Reformierung des Vereinsrechts sei seiner Ansicht nach "nicht zufrieden stellend" gewesen.
Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), ist es wegen der Funktion des Breitensports als Talentschmiede für den Spitzensport wichtig, dieser unternehmerischen und wirtschaftlichen Beurteilung von Vereinen die finanziellen und gesellschaftlichen Aspekte des bürgerschaftlichen Engagements gegenüberzustellen. Laut Vesper leisten "2,1 Millionen ehrenamtliche Mitarbeiter in Sportvereinen jährlich etwa 40 Millionen unentgeltliche Arbeitsstunden". Addiert werden müssten weitere 4,7 Millionen Menschen, "die die Arbeit von Sportvereinen gelegentlich unterstützen".
Dagegen stellte Joachim Grau, Steuerberater einer internationalen Societät fest: "Da die Risiken rechtlich, wirtschaftlich und steuerlich steigen, ist die ehrenamtliche Mitarbeit - auch die Einbindung ehemaliger Sportler, Trainer oder verdienter Angehöriger - nicht mehr uneingeschränkt positiv, sondern zunehmend negativ zu beurteilen." Weniger verklausuliert drückte das gleiche Problem der Wirtschafprüfer Rolf Wallenhorst aus: "Wird Interessenten klar, dass sie im Vereinsvorstand wie Geschäftsführer kaufmännischer Unternehmen haften, wird eine Kandidatur meist abgelehnt."
Das macht deutlich, dass das gegenwärtige Vier-Säulenmodell für Sportvereine - ideeller Bereich, Zweckbetrieb, kommerzieller Bereich, Vermögensbildung - den unterschiedlichen Interessen nicht gerecht wird.
Größere Vereine und Institutionen haben da weniger Sorgen. Trotzdem können sie aber die Basisarbeit der kleineren Vereine nicht oder nur teilweise erfüllen. Und die kommen als gemeinnützige Einrichtungen ohne qualifizierte rechtliche Beratung schon lange nicht mehr aus. Das koste einen Spoortverein mit 2.400 Mitgliedern jährlich 12.000 Euro - allein für den Steuerberater, so Wallenhorst. Größere Vereine fordern deshalb höhere Pauschalisierungssätze für geeignete Mitarbeiter. Kleinere Vereine wiederum lehnen das ab, weil höhere Sätze dort nicht bezahlt werden können und auch die Wertschätzung anderer "Ehrenamtlicher" in Frage stellen würde.
Selbst wenn es einem kleinen Verein gelingt, mit einem erfolgreichen Sport-Event Geld in die Vereins-Kassen zu spülen, kann das im Nachhinein eine erhebliche "Bredouille" verursachen. Denn Einnahmen und Ausgaben aus dem Vier-Säulen-Modell können bisher nicht einfach gegeneinander verrechnet werden. Von der unterschiedlichen Kenntnis und Kooperation der Fiskalbehörden vor Ort, welche manchmal zu einer unerwartet hohen steuerlichen Veranlagung führen kann, ganz zu schweigen.
z