CICERO-URTEIL
Journalisten und Informanten sind geschützt
Den 27. Januar 2007 wird "Cicero"-Chefredakteur Wolfram Weimer wohl nie vergessen: "Ein Sieg für die Pressefreiheit" sei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Seine Kollegen in ganz Deutschland gaben ihm Recht. "Die Pressefreiheit hat ihren Glanz zurückgewonnen", urteilten zum Beispiel die "Aachener Nachrichten" und die "Südwest Presse" aus Ulm war sich sicher: "Für die Presse insgesamt und den Berufsstand der Journalisten im Besonderen ist das ein großer Erfolg."
Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Durchsuchung der Redaktion der Zeitschrift "Cicero" festgestellt, dass Durchsuchungen von Redaktionen und Journalis-tenwohnungen nicht erlaubt sind, wenn es lediglich darum geht, die Identität des Informanten herauszufinden. Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses reicht danach nicht aus, den Verdacht auf Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen. Am 12. September 2005 hatten Kriminalbeamte die "Cicero"-Redaktion sowie die Wohnung eines Redakteurs durchsucht, um herauszufinden, welcher Beamte dem Journalisten vertrauliche Unterlagen weitergegeben hat.
"Das Urteil hat grundsätzlich geklärt, dass der Informantenschutz essenzieller Bestandteil der Pressefreiheit ist", so Wolfram Weimer. Das sei wichtig, denn inzwischen sei ein Milieu entstanden, in dem die wenigen deutschen investigativen Journalisten es sich aus Angst vor einer Anklage noch genauer überlegten, ob sie etwas veröffentlichen.
Die Bundesregierung kündigte an, die Regeln zum Schutz von Presseinformanten, unter anderem das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten, den Vorgaben des Urteils anzupassen.