Ob die Föderalismusreform ein Erfolg wird, wird man erst in einigen Jahren sehen, so ein Mitglied des Rechtsausschusses am 5. März in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses mit sechs Abgeordneten des italienischen Abgeordnetenhauses (Camera dei Deputati). Die Einigung habe im Übrigen auf einem Kompromiss zwischen Bund und Ländern beruht. Eine zu langwierige Diskussion hätte die Gefahr heraufbeschworen, die gesamte Einigung scheitern zu lassen. Die italienischen Abgeordneten waren unter Leitung von Luciano Violante nach Berlin gekommen, um die Verfassungsrechtslage in beiden Ländern mit Blick auf die föderale Ordnung zu diskutieren. Die Abgeordneten sprachen auch über die Rolle des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichts im deutschen Staat. Die Rechtsausschüsse der beiden Kammern werden sich am 7. Mai in Rom wieder treffen.
Gebäudereiniger können schon bald mit einer tariflichen Entlohnung rechnen. Der Bundestag billigte am 9. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/3064 ) mit den Stimmen von Union, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf das Gebäudereinigerhandwerk auszudehnen. Die FDP stimmte dagegen. Nach dem Gesetzentwurf werden auch im Ausland ansässige Arbeitgeber verpflichtet, ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer nach den hier geltenden Tariflöhnen zu bezahlen.
Keine Mehrheit fanden hingegen ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/1653 ), gesetzliche Mindestlöhne generell abzulehnen, sowie ein Antrag der Grünen ( 16/2978 ) zur Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen.
In allen Räumlichkeiten des Bundestages soll künftig ein Rauchverbot gelten. Der Bundestagspräsident wird aufgefordert, "die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen". Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Antrag ( 16/4400 ) vorgelegt. Vor allem für gemeinsam genutzte öffentliche Einrichtungen und Gebäude, heißt es zur Begründung, hätten Politik und Gesellschaft eine besondere Fürsorgepflicht, die sich auch auf saubere Luft und den Schutz vor Gesundheitsgefahren durch Passivrauch erstrecken müsse.
Widerrufsbelehrung nach dem Willen der FDP ändern
Die Bundesregierung soll die Musterwiderrufsbelehrungen für gekaufte Waren im Bürgerlichen Gesetzbuch ändern. Sie sei damit aufgefordert, der Kritik in Rechtsprechung und Literatur nachzukommen, schreibt die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/4452 ). Die Liberalen verweisen auf Urteile der Landgerichte Halle und Koblenz, die das Muster für unwirksam halten. Die Regierung hatte erklärt, dass sie eine Änderung der Musterwiderrufsbelehrung vorerst nicht plant. Daher besteht nach Ansicht der FDP für den Verbraucher unverändert die Gefahr, dass die Belehrung von Gerichten als nicht ordnungsgemäß angesehen wird.