Die Länder erhalten im Jahr 2008 6,7 Milliarden Euro so genannter Regionalisierungsmittel. Der Anteil am Steueraufkommen des Bundes steht den Ländern gemäß Artikel 106a des Grundgesetzes für den öffentlichen Personennahverkehr zu, heißt es einem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes ( 16/6310 ), den der Bundestag am 11. Oktober zur Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen hat.
Vom Jahr 2009 an soll der Betrag jährlich um 1,5 Prozent gesteigert werden. Bis zur von der Bundesregierung vorgesehenen Überprüfung der Höhe der Mittel im Jahr 2014 würde der Bund insgesamt knapp 49 Milliarden Euro Regionalisierungsmittel an die Länder zahlen. Durch die Neufestsetzung der Mittel würden die Länder insgesamt um 2,6 Milliarden Euro entlastet. Die Länder sollen feste Anteile an den Regionalisierungsmitteln zugewiesen bekommen: Dem Entwurf zufolge soll das meiste Geld nach Nordrhein-Westfalen gehen (knapp 16 Prozent), Bayern soll knapp 15 Prozent des Geldes bekommen und Baden-Württemberg gut zehn Prozent. Mit Bremen (0,5 Prozent), Hamburg (1,93 Prozent) und dem Saarland (1,32 Prozent) gehen die niedrigsten Anteile in die kleinsten Länder.
Der Bundesrat ist weder mit der Laufzeit der Festschreibung der Regionalisierungsmittel bis 2014 noch mit der jährlich vorgesehenen Information des Bundes durch die Länder über die Verwendung der Mittel einverstanden. Mit dem Verweis auf nötige Planungssicherheit fordert der Bundesrat, eine Revision der Mittelzuweisung erst für das Jahr 2019 vorzusehen und den Verwendungsnachweis aus dem Entwurf zu streichen. Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates beide vorgeschlagenen Änderungen ab.