Geschichte
Das Parlamentsarchiv existiert seit 1949
© DBT / Sylvia Bohn
Das Parlamentsarchiv nahm als Organisationseinheit der
Verwaltung des Deutschen Bundestages bereits im September 1949
seine Arbeit auf.
Die Tätigkeit des Archivs war zunächst eher die einer
Sammlungsstelle für Parlamentsmaterialien. Daneben wurde hier
mit der Dokumentation des Grundgesetzes und später der
Bundesgesetze begonnen (Gesetzesdokumentation). Seit 1958
gehören das Bildarchiv sowie das Ton-
und Videostudio und seit 1960 das sogenannte Politikerarchiv zum
Parlamentsarchiv.
Ab 1972 erfuhr seine Aufgabenstellung durch die Verantwortung
für die Übernahme des gesamten archivwürdigen
Schriftgutes des Deutschen Bundestages
und seiner Verwaltung eine erhebliche
Erweiterung.
Im Jahre 1981 wurde die Redaktion des Amtlichen
Handbuches und 1983 die der Öffentlichen Liste zur
Registrierung von Verbänden und deren Vertreter in das
Parlamentsarchiv verlagert. Hinzu kam 2006 Betreuung des Datenhandbuches zur Geschichte des Deutschen
Bundestages.
Die Neustrukturierung des Archivs im Jahre 2005 in zunächst 4
und später 5 Sachgebiete folgte
der mittlerweile erweiterten Aufgabenstellung. Neben den bereits
erwähnten Bereichen ist es heute auch für die
Archivierung digitaler Unterlagen
zuständig.
Nach dem Umzug des Parlamentes von Bonn
nach Berlin bezog das Archiv im März 2004 seinen heutige
Dienstsitz, das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
(MELH).