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Ende, Wahlperiode
Die
Wahlperiode
des Deutschen
Bundestages
endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages (Art. 39 Abs. 1 GG).
Weitere Informationen
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Stand: Januar 2007)
Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/E/ende_wahlper
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