"Vollendung der Einheit Deutschlands"
Am 20. Juni 1991 hat der Bundestag beschlossen, Parlament und Regierung nach Berlin zu verlegen. Nach einer elfstündigen Debatte fiel die Entscheidung: 337 gegen 320 Stimmen für Berlin. Schon in den Wochen zuvor wurden Argumente für und gegen einen Parlaments- und Regierungsumzug kontrovers diskutiert. Der Einigungsvertrag macht Berlin bereits 1990 zur Hauptstadt von Deutschland. Doch mit dem Berlin-Beschluss wollte der Bundestag die deutsche Einigung vollenden.
Juristisch wurde der Beschluss des Bundestages 1994 im "Berlin/Bonn-Gesetz" umgesetzt. Das Gesetz regelte aber nicht nur die Verlegung des Sitzes von Parlament und Regierung, sondern bestimmte auch einen Ausgleich für die Region Bonn, etwa mit der Neuansiedlung von Bundeseinrichtungen wie dem Bundesrechnungshof. Der Bundestag beschloss zudem eine Arbeitsteilung zwischen den beiden Städten. Kernbereiche der Regierungsfunktionen sollen nach Berlin. Einige Bundesministerien verbleiben in Bonn, erhalten lediglich einen Dienstsitz in der Hauptstadt.