1. Untersuchungsausschuss setzt Ermittlungsbeauftragten ein
In seiner Sitzung am Donnerstag, dem 5. Juli 2007, hat der 1. Untersuchungsausschuss mit der Benennung von Dr. Joachim Jacob erstmalig in der Parlamentsgeschichte einen Ermittlungsbeauftragten eingesetzt. Wie der Vorsitzende des 1. Untersuchungsausschusses, Siegfried Kauder (CDU/CSU), mitteilt, haben sich alle Fraktionen darauf geeinigt, durch die Beauftragung des ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz die Arbeit des Ausschusses zu beschleunigen.
Siegfried Kauder äußerte die Zuversicht, dass die vorbereitende Bearbeitung des fest umrissenen Untersuchungskomplexes der sogenannten CIA-Flüge die Effizienz der Ausschussarbeit unterstützen werde.
Der 1939 in Bamberg geborene Datenschutzexperte Joachim Jacob war von 1993 bis 2003 Bundesbeauftragter für den Datenschutz. Der promovierte Jurist hatte eine Karriere im Bundesinnenministerium hinter sich, bevor er über Stationen im Statistischen Bundesamt und in der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung in das Amt des Datenschutzbeauftragten gewählt wurde.
Auftrag des 1. Untersuchungsausschusses
Die Bundesregierung hatte am 20. Februar 2006 dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages einen Bericht "zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" vorgelegt. Zur Klärung von offenen Fragen, Bewertungen und gebotenen Konsequenzen wurde am 7. April 2006 der 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (GG) eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss soll im Zusammenhang mit den Vorgängen aus dem Bericht klären, welche politischen Vorgaben für das Handeln von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischem Abschirmdienst (MAD), Generalbundesanwalt (GBA) und Bundeskriminalamt (BKA) gemacht wurden. Ferner soll der Ausschuss untersuchen, wie die politische Leitung und Aufsicht ausgestaltet und gewährleistet wurde.