ZUKÜNFTIGE BEHINDERTENPOLITIK DARLEGEN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) as- Die Rechte von Behinderten und die zukünftige Behindertenpolitik der Bundesregierung hat die PDS zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 14/20) gemacht. Die Fraktion verweist auf die Koalitionsvereinbarung, in der festgestellt werde, daß die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden sollen. Die Bundesregierung wolle "Selbstbestimmung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe" von Menschen mit Behinderungen fördern. Diese Absichtserklärung, so die PDS in Ihrer Anfrage, lehne sich an Formulierungen an, die in den 1993 von der UN-Vollversammlung verabschiedeten "Rahmenbedingungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte" (Standard Rules) festgeschrieben wurden. Die Koalitionsvereinbarung enthalte jedoch keine konkreteren Festlegungen dazu. Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung erläutern, welche Rolle die Standard Rules als Orientierungs- und Leitlinien zukünftiger Behindertenpolitik spielen sollen, wie die Bundesregierung darauf hinwirken wird, daß Behindertenpolitik als Querschnittsaufgabe behandelt wird und welchen Beitrag sie leisten will, damit die Standard Rules zum "Völkergewohnheitsrecht" werden. Von Interesse ist zudem, in welchen Intervallen und in welcher Höhe die Regierung zur Förderung der Anwendung der Standard Rules Beiträge an den freiwilligen Behindertenfonds der UNO entrichten wird und ob sie regelmäßig auch Beiträge an den Sonderfonds des Sonderberichterstatters für die Überwachung der Rahmenbedingungen überweisen wird. Gefragt wird ferner, über welche Gremien die Bundesregierung in ständigem Kontakt mit Behindertenorganisationen stehen wird, um zu gewährleisten, daß diese an der Ausarbeitung der staatlichen Politik beteiligt werden.