STEUERENTLASTUNGSGESETZ MIT KOALITIONSMEHRHEIT BESCHLOSSEN
Bonn: (hib) fi- Der Finanzausschuß hat am Monatg abend mit den Stimmen von SPD und Bündnisgrünen den Koalitionsentwurf zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 ( 14/23) in der Fassung zahlreicher Änderungsanträge angenommen. CDU/CSU, F.D.P. und PDS stimmten gegen das Vorhaben, das im wesentlichen rückwirkend zum 1. Januar 1999 in Kraft tritt. Das Gesetz soll am kommenden Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden. Es ist im Veranlagungszeitraum 1999 mit Steuermindereinnahmen von netto rund 21,82 Milliarden DM verbunden, von denen 10,73 Milliarden DM auf den Bund und 11,09 Milliarden DM auf die Länder entfallen. Bezogen auf das Jahr 2002 beträgt die Nettoentlastung 20,54 Milliarden DM, von denen 10,4 Milliarkden auf den Bund und 10 Milliarden DM auf Länder und Gemeinden entfallen. Die am Entwurf vorgenommenen Änderungen haben die ursprünglich geplante Nettoentlastung von 15,28 Milliarden DM um weitere 5,26 Milliarden DM erhöht.
Die SPD-Fraktion betonte, das Gesetz führe zu mehr Steuergerechtigkeit. Früher sei "oben" entlastet und "unten" belastet worden. Das Ziel einer Nettoentlastung von 15 Milliarden DM werde sogar noch übertroffen. Die Fraktion beklagte, daß die Opposition keinen "inhaltlichen Alternativvorschlag" zu den Beratungen beigetragen und stattdessen Hinhaltetaktik durch Geschäftsordnungsdebatten betrieben habe. Aus der Anhörung von Sachverständigen seien viele Konsequenzen gezogen worden, die zu Nachbesserungen geführt hätten. Für Bündnis 90/Die Grünen ist damit die Möglichkeit geschaffen worden, für mehr Wachstum und Beschäftigung zu sorgen und Arbeitnehmer und Familien zu entlasten. "Wir waren ein lernender Gesetzgeber", so die Fraktion, der an mehreren Stellen Rücksicht genommen und zu abgewogenen Kompromissen gefunden habe. Die Koalition habe den Spagat zwischen Steuersenkung, Gegenfinanzierung und akzeptabler Belastung der öffentlichen Haushalte geschafft und eine "vernünftige Regelung" gefunden, die die sozialen Ziele ebenso wie die Belange der Wirtschaft berücksichtige.
CDU/CSU und F.D.P. sahen dagegen die Ziele des Gesetzentwurfs nicht erreicht. Er führe nicht zu mehr Beschäftigung, sondern werde "hunderttausende Arbeitsplätze" vernichten. Die Unionsfraktion kündigte gravierende Veränderungen in der Wirtschaft an. Das Ziel der Steuervereinfachung sei aufgrund vieler zweifelhafter Formulierungen verletzt worden. Es seien viele Prozesse zu erwarten, einige Regelungen widersprächen dem EG-Recht und einige seien verfassungswidrig. Insgesamt handele es sich nicht um ein Entlastungs-, sondern um ein Belastungsgesetz für die Wirtschaft. Auch die F.D.P. bezweifelte, ob das Gesetz überhaupt zu Entlastungen führt. Es handele sich um einen "Etikettenschwindel", ein Beschäftigungsprogramm für die Finanzverwaltung und Steuerberater, ohne Impulse für Wachstum und Beschäftigung, einen "typsich deutschen Sonderweg". Für die PDS greift der Entwurf in sozialer Hinsicht zu kurz, Be- und Entlastungen seien nicht ausgewogen. Unternehmen würden nicht nach ihrer Leistungsfähigkeit besteuert. Auch sei das Gesetz kein Beitrag zu Transparenz und Vereinfachung.