ÜBERGANGSREGELUNG BEI DER SOZIALHILFE WIRD VERLÄNGERT (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) as- Die mit Ablauf des Monats Juni 1999 endende Übergangsregelung für die Bemessung der Regelsätze der Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) soll um zwei Jahre verlängert werden. Das sieht ein Entwurf der Bundesregierung für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des BSHG ( 14/389) vor. Zudem wird im BSHG eine Öffnungsklausel eingefügt, die es den Ländern ermöglicht, die Zuständigkeit für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden von den Landesministerien als überörtlichen Trägern der Sozialhilfe auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe zu verlagern. Die Übergangsregelung wird den Angaben zufolge verlängert, um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Bemessung der Regelsätze der Hilfe zum Lebensunterhalt "gründlich" vorbereiten zu können. Finanzielle Einsparungen erhofft sich die Regierung durch die Einführung der Öffnungsklausel, da es so zu Verwaltungsvereinfachungen in den Ländern kommen werde, die bisher gezwungen seien, nach Wegfall von Mittelbehörden an einem verwaltungsaufwendigen zweistufigen Verwaltungsvorverfahren festzuhalten. Finanzielle Auswirkungen für den Bund werden durch die Initiativen nicht erwartet. Geringe, aber nicht näher quantifizierbare finazielle Auswirkungen ergäben sich bei den Kommunen in den zwei Jahren der Verlängerung der Übergangsregelung, heißt es in der Initiative. Die Stellungnahme des Bundesrates will die Regierung nachreichen.