MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN VOLLE TEILHABE SICHERN (ANTRAG)
Bonn: (hib) as- Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten die volle Teilhabe am Leben der Gemeinschaft zu sichern, hat die PDS einen Antrag ( 14/827) vorgelegt. In diesem fordert sie, die Bundesregierung solle vom Bundestag aufgefordert werden, ein sogenanntes Teilhabesicherungsgesetz vorzulegen. Trotz eines entwickelten Sozialsystems, so die Oppositionsfraktion, gebe es in der Bundesrepublik Deutschland "schwerwiegende Defizite und Hindernisse", die es Mädchen und Jungen, Frauen und Männern mit Behinderungen erschwerten bzw. unmöglich machten, ihre Rechte und Freiheiten wahrzunehmen. Nach dem Willen der PDS soll die Bundesregierung deshalb das Teilhabesicherungsgesetz erarbeiten, indem für die Anwendung des Begriffes "Behinderung" die Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation zugrunde gelegt werde. Dabei seien diskriminierende oder herabwürdigende Bezeichnungen auszuschließen, die Menschen ausschließlich über ihre Defizite definieren.
Grundlegende Bestandteile des Gesetzes sollen Menschen- und Bürgerrechte, Gleichstellung und Nachteilsausgleich, Beschäftigungspolitik für Menschen mit Behinderungen sowie die Barrierefreiheit, Förderung von Selbsthilfe sowie die Neufassung und Änderung von rechtlichen Regelungen sein. So fordert die PDS unter anderem ein Teilhabesicherungsgeld für Menschen mit Behinderungen. Dieses soll bestehen aus einer sozialen Grundsicherung, die das soziokulturelle Existenzminimum gewährleistet (Sockelbetrag, nach Berechnungen von 1996:1.425 DM monatlich), und einem zusätzlichen Betrag, der den behinderungsbedingten Mehrbedarf pauschaliert abdecke und so gesellschaftlich bedingte Nachteile ausgleiche. Umfang und Dauer des Bezugs von Teilhabesicherungsgeld soll sich an einer optimalen Eingliederung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unter Berücksichtigung der individuellen Benachteiligung des behinderten Menschen orientieren. Auch sei es regelmäßig zu dynamisieren. Darüber hinaus soll den Behinderten ein Anspruch auf eine assistierende Begleitung gewährt werden, wenn diese zur Aufnahme und/oder zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erforderlich ist. Finanziert werden sollen diese Assistentinnen/Assistenten durch Mittel der Ausgleichsabgabe und nach Tarif. Gelten soll das Gesetz nach den Vorstellungen der PDS-Abgeordneten für alle in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Krankheiten, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Finanziert werden soll es aus allgemeinen Steuermitteln, durch Umverteilungen zwischen den Leistungsträgern und durch die zu erwartenden Einnahmen aus der erhöhten Ausgleichsabgabe.