BEHAUPTETE VERSTRICKUNG HOMBACHS IN AFFÄRE IM VISIER (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) in- Berichte über eine behauptete Begünstigung von Kanzleramtsminister Bodo Hombach (SPD) bei seinem Hausbau in den 80er Jahren durch die Vereinigte Elektrizitäts- und Bergwerks-AG (Veba) hat die CDU/CSU zum Anlaß einer Kleinen Anfrage ( 14/955) genommen. Die Oppositionsfraktion verweist auf Presseveröffentlichungen, denen zufolge diese Begünstigung darin bestanden haben soll, daß bis zu 200.000 DM Baukosten nicht bei Hombach, sondern im Bereich der Veba abgerechnet worden seien. Die Union möchte nunmehr wissen, ob Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) ungeachtet der behaupteten möglichen Verstrickung Hombachs in die Affäre weiterhin daran festhält, den Minister an den Energiekonsensgesprächen zu beteiligen, an denen auch die Veba teilnehme. Ob Schröder vor oder nach Ernennung Hombachs zum Bundesminister mit dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement (SPD) Gespräche über die gegen Hombach erhobenen Vorwürfe geführt hat und, wenn ja, mit welchem Ergebnis, ist ebenfalls von Interesse.
Ob die über den privaten Hausbau Hombachs veröffentlichten Vorgänge für den Bundeskanzler Anlaß zur Prüfung waren, ob Hombach als der verantwortliche Bundesminister für den Bundesnachrichtendienst erpreßbar geworden sein könnte, soll ebenfalls dargelegt werden. Die Regierung soll ferner dazu Stellung nehmen, inwieweit Hombach an der Vergabe bisher vorliegender Gutachten über die Umstände seines Hausbaus beteiligt war und inwieweit der Bundeskanzler davon Kenntnis hat. Die CDU/CSU möchte des weiteren in Erfahrung bringen, welche Erkenntnisse Hombach aus der Einsichtnahme in die Akten der laut Union gegen mindestens einen Veba-Mitarbeiter ermittelnden Staatsanwaltschaft Bochum gewonnen hat und welche rechtlichen Schritte daraufhin eingeleitet wurden. Die Abgeordneten wollen ferner wissen, ob es zutrifft, daß die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, welche die Hausbauangelegenheiten von Hombach geprüft hat, Wirtschaftsprüfer bei der Veba ist, und seit wann dies dem Bundesminister bekannt ist.