SOZIALE MINDESTSTANDARDS FÜR CALL-CENTER EINHALTEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-wi) Ob die Bundesregierung soziale Mindeststandards für sogenannte Call-Center vorschreiben will, interessiert die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/1628). Dieser Wirtschaftsbereich habe sich zu einem "Vorreiter des Abbaus betriebsverfassungsrechtlicher und gewerkschaftlicher Schutzrechte” entwickelt, schreiben die Abgeordneten. Durch solche Auseinandersetzungen sei die soziale Demokratie "in hohem Umfang” gefährdet. Die Fraktion erkundigt sich, wie die Regierung durch eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wirtschaftsförderung künftig sicherstellen will, dass bei Betriebsverlagerungen, die als Betriebsschließung mit Neugründung umgesetzt werden, oder bei sogenanntem Outsourcing die betrieblichen Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten besser geschützt werden. Die Regierung soll ferner sagen, ob verhindert werden muss, dass Unternehmen sich zunehmend durch "Tarifflucht oder Austritt aus den Arbeitgeberverbänden der Mitbestimmung im Rahmen der Tarifautonomie entziehen”. Schließlich wird gefragt, welche Haltung die Bundesregierung dazu einnimmt, dass der arbeitsfreie Sonn- und Feiertag bei den Call-Centern "zunehmend unter den Druck der Arbeitgeber gerät”.