BUNDESREGIERUNG LEHNT LÄNDERFORDERUNGEN AB (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die Forderungen der Länder nach einer Änderung der derzeitigen Umsatzsteuerverteilung sind nicht gerechtfertigt. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Familienförderung ( 14/1670). Der Bund habe eine deutlich schlechtere Finanzsituation mit höheren Defizitquoten als die Länder einschließlich der Gemeinden, heißt es zur Begründung. Die Verteilung der Umsatzsteuer werde im Grundgesetz dadurch bestimmt, dass Bund und Länder gleichen Anspruch auf die Deckung ihrer notwendigen Ausgaben besitzen. Durch eine Neuregelung der Umsatzsteueranteile dürfe ein bestehendes Ungleichgewicht zu Lasten des Bundes nicht verschärft werden, weil sonst gegen den Grundgedanken der im Grundgesetz geregelten Verteilung des Steueraufkommens verstoßen würde. Die durch das Gesetz geplanten Änderungen beim Familienleistungsausgleich begründen nach Auffassung der Regierung keinen Ausgleichsbedarf der Länder. Der Regierungsentwurf ist gleichlautend mit dem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf zur Familienförderung ( 14/1513, vgl. hib 153/99), der eine Kindergelderhöhung um 20 DM monatlich und die Einführung eines Betreuungsfreibetrags von 3.024 DM für jedes Kind vorsieht.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass den Ländern verfassungsrechtliche Ausgleichsansprüche für die Mehrbelastungen zustehen, die sie bei der Neuordnung des Familienleistungsausgleichs vor drei Jahren übernommen hätten. Durch die Kindergelderhöhungen erhöhe sich der Ausgleichsanspruch der Länder gegen den Bund für das Jahr 2000 auf 4,7 Milliarden DM. Für die Jahre 1996 bis 1999 bestünden außerdem Ausgleichsforderungen von knapp 10 Milliarden DM. Weitere ungedeckte Einnahmeausfälle von durchschnittlich mehr als 3,5 Milliarden DM jährlich seien für die Jahre 2001 bis 2003 zu erwarten. Der Bundesrat äußerte die Erwartung, dass der Bundestag im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Kompensation der Einnahmeausfälle bei Ländern und Gemeinden sicherstellt.
Dagegen hält die Bundesregierung die Mindereinnahmen aus der Kindergelderhöhung zum 1. Januar 1999 für voll finanziert. Bei der Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2000 würden die bisher außerhalb des Familienleistungsausgleichs von Bund, Ländern und Kommunen getragenen Kinderbetreuungskosten in den Familienleistungsausgleich einbezogen. Die Forderungen aus einer zu geringen Kompensation in den Jahren 1996 bis 1999 in Höhe von 10 Milliarden DM seien unbegründet, da es bei der Umsatzsteuerverteilung keine nachträglichen "Spitzabrechnungen” gebe. Diese würden die finanzielle Sicherheit aller staatlichen Ebenen in Frage stellen. Zudem begrenze der Bund durch seinen Vorschlag zum Familienleistungsausgleich die Belastungen für Länder und Kommunen, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für alle staatlichen Ebenen sonst ergeben hätten.