ÜBER BEKÄMPFUNG DES FRAUENHANDELS BERICHTEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-fa) Mit der Bekämpfung des Frauenhandels und dem Schutz für die davon Betroffenen setzt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/1737) auseinander. Von der Regierung will die Fraktion wissen, wie viele Frauen in den Jahren 1997 bis 1999 Opfer von Frauenhandel geworden sind, aus welchen 15 Hauptherkunftsländern diese stammen und in welchen Formen von Zwangsverhältnissen (Zwangsprostitution, Ehe und illegale Beschäftigungsverhältnisse) die Frauen gehandelt wurden.
Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Bundesregierung überlegt, die Tätigkeit von Beratungsstellen im Interesse der vom Frauenhandel betroffenen Frauen durch die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechtes für die jeweiligen Beraterinnen oder Sozialarbeiterinnen zu unterstützen. Die Regierung soll auch sagen, ob sie beabsichtigt, im Bundeshaushalt für das Jahr 2000 und die Folgejahre Mittel für die Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen einzuplanen, die sich um die vom Frauenhandel betroffenen Personen kümmern, und wenn ja, in welcher Höhe. Die Regierung soll zudem darlegen, ob sie Überlegungen zum Aufbau eines Netzwerkes von Beratungsstellen hat, um dem Frauenhandel entgegenzuwirken und ob es Pläne gibt, am Aufenthaltsstatus der vom Frauenhandel Betroffenen etwas zu ändern und ihnen einen befristeten Abschiebeschutz zu gewähren. In Erfahrung bringen wollen die Oppositionsabgeordneten darüber hinaus, ob die Regierung gedenkt, die Prostitution als Arbeit anzuerkennen und somit den einreisenden Migrantinnen eine legale Möglichkeit zu eröffnen, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Ob die Bundesregierung Pläne hat, mit den Herkunftsländern zusammenzuarbeiten, um die Familien vom Frauenhandel Betroffener vor gewalttätigen Übergriffen der Menschenhändlerinnen bzw. Menschenhändler zu schützen, soll ebenfalls mitgeteilt werden.