SCHEINSELBSTÄNDIGE BESSER ABGRENZEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/KER/TAG-as) Da die seit Januar diesen Jahres geltenden Neuregelungen zur genaueren Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit in der Praxis zu Schwierigkeiten geführt hätten, haben SPD und Bündnis 90/ Die Grünen nun einen Gesetzentwurf zur Förderung der Selbständigkeit ( 14/1855) vorgelegt. Die Fraktionen greifen damit die Vorschläge der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission auf, die die Neuregelungen zur Scheinselbständigkeit überprüft hat.
Der Gesetzentwurf schreibt unter anderem vor, dass die Grundsätze zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sowie der Amtsermittlungsgrundsatz in der Sozialversicherung unverändert weitergelten. Als Korrektur zum bisherigen Gesetz soll mit der Koalitionsinitiative der Kriterienkatalog, wann jemand selbständig tätig ist, präzisiert und ergänzt werden. Auch soll es ein neues Bezugskriterium geben.
Die Merkmale der Regelmäßigkeit und Dauerhaftigkeit von Beschäftigung werden ebenfalls ergänzt. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf ein Anfrageverfahren vor, durch das Arbeitnehmer bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte prüfen lassen können, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind. Für Selbständige in der Existenzgründungsphase sieht der Gesetzentwurf eine zeitlich begrenzte Befreiung von der Versicherungspflicht vor, die auch bei einer zweiten Existenzgründung in Anspruch genommen werden kann.