AMTSBEZÜGE ERGEBEN SICH AUS DEM BUNDESMINISTERGESETZ (ANTWORT)
Berlin: (hib/MIK-hh) Die Amtsbezüge der Minister und der Parlamentarischen Staatssekretäre ergeben sich unmittelbar aus dem Bundesministergesetz und dem Gesetz für die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1813) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/1667) zur Erhöhung der Haushaltstitel "Bezüge des Bundesministers und der Parlamentarischen Staatssekretäre” und "Haltung von Fahrzeugen” im Haushalt 2000 des Bundesministers des Inneren.
Mit der Anhebung des Haushaltstitels werde im kommenden Jahr die Bezügeanpassung für den Minister und die Parlamentarischen Staatssekretäre nachgeholt, die in diesem Jahr für die Beamten mit Ausnahme der B-Besoldungsstufe wirksam geworden sei. Die Erhöhung gegenüber dem Haushalt 1998 sei darin begründet, dass in diesem Jahr der Bundesminister Otto Schily und seine Parlamentarischen Staatssekretäre lediglich Abschläge auf ihre Amtsbezüge erhalten hätten. Die Bundesregierung betont, dass auch 1999 wie in den Jahren zuvor, das Innenministerium fünf personengebundene PKW vorgehalten habe. Soweit im Etat lediglich vier PKW ausgewiesen worden seien, handele es sich hierbei um einen Druckfehler.