Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
HAUSHALTSSANIERUNG GEGEN OPPOSITION ZUGESTIMMT
Berlin: (hib/KER-hh) Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Opposition hat der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung am Mittwochvormittag dem Haushaltssanierungsgesetz der Bundesregierung ( 14/1523, 14/1636, 14/1680) in geänderter Fassung zugestimmt. Die Federführung liegt beim Haushaltsausschuss. Sozialdemokraten und Bündnisgrüne betonten, mit dieser Initiative wolle man den Haushalt langfristig sanieren, stabile Renten schaffen und die Beitragssätze zur Sozialversicherung auf ein niedrigeres Niveau reduzieren. Indem die Opposition - trotz ihrer Kritik an diesem Gesetzentwurf - die Notwendigkeit des Sparens akzeptiere, gestehe sie damit ein, dass sie der neuen Regierung einen "maroden Haushalt” hinterlassen habe. Mit ihren Vorschlägen zur Änderung des Haushaltssanierungsgesetzes vertrete die CDU/CSU lediglich Lobbyisten, zeige aber nicht auf, wie sie deren Wünsche finanzieren wolle.
Im Vordergrund der Kritik bei CDU/CSU, F.D.P. und PDS standen die angestrebten Änderungen im Rentenrecht und bei der Künstlersozialversicherung. So sollen die Renten in den nächsten zwei Jahren nur noch entsprechend der Inflation steigen und der Bundeszuschuss zur Künstlersozialversicherung abgesenkt werden. Die Union warf den Regierungsfraktionen vor, eine "Rente nach Kassenlage” zu betreiben. Auch die Änderungen in der Künstlersozialversicherung seien "zutiefst unsozial”. Die F.D.P. erklärte, das Haushaltssanierungsgesetz verdiene seinen Namen nicht. Es werde keine dauerhafte Sanierung des Haushalts damit erreicht. Im Übrigen erfolge eine Rentenanpassung immer durch eine Rechtsverordnung, die auch vom Bundesrat genehmigt werden müsse. Die Sozialdemokraten hätten die damalige Änderung durch die CDU/CSU- und F.D.P.-Regierung in der Länderkammer mitgetragen. Mit Blick auf die Künstlersozialversicherung erklärten die Liberalen, die Absenkung der Beiträge sei "unverantwortlich” und die zusätzliche Belastung der Künstler "nicht zumutbar”.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Bundeszuschuss zur Künstlersozialversicherung von bisher 25 Prozent auf 20 Prozent zu senken. Darüber hinaus soll es einen einheitlichen Abgabesatz von 4 Prozent in der Künstlersozialversicherung im Jahr 2000 geben. Die PDS warf den Koalitionsfraktionen vor, ihr Gesetz lasse jede "soziale Gerechtigkeit” vermissen. Gerade die sozial Schwachen wie Rentner, Arbeitslose und Künstler würden durch die Initiative benachteiligt und ihre soziale Lage verschlechtert. Die Sozialdemokraten hielten dem entgegen, die Änderungen der Künstlersozialversicherung würden "nicht erst seit heute” angestrebt. Bereits vor Jahren habe sich die Notwendigkeit einer Änderung abgezeichnet; die damalige Bundesregierung habe es jedoch versäumt, aktiv zu werden. Insofern sei dies eine "ziemlich scheinheilige Debatte”.