GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR BIBLIS KLÄREN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/WOL-um) Im Zusammenhang mit der vorläufigen Einstellung des Leistungsbetriebes für Block A des Kernkraftwerkes Biblis hat die CDU/CSU mit einer Kleinen Anfrage ( 14/2543) die Bundesregierung um Klärung des Genehmigungsverfahrens speziell im Fall Biblis sowie im Allgemeinen aufgefordert.
Anlass der Anfrage war die Einforderung des Bundesumweltministeriums (BMU) an die hessische Landesbehörde, die Biblis-Genehmigung nicht ohne Zustimmung des BMU zu erteilen und die anschließende Ablehnung des BMU, die Gesellschaft für Reaktorsicherheit mit einer ergänzenden Stellungnahme durch das hessische Umweltministerium zu beauftragen, da die Gesellschaft für Reaktorsicherheit bereits "Sachverständiger der Bundesaufsicht" sei und somit die "Gefahr einer Interessenkollision" bestünde.
Die Unionsabgeordneten fragen nach, bei welchen Genehmigungsentwürfen nach dem Atomgesetz der Bundesländer das BMU ebenso verfahren sei wie im Fall Biblis, welche Änderungsgenehmigungen von Oktober 1998 bis heute insgesamt erteilt worden seien und wie viele derzeit noch zur Zustimmung vorliegen.
Die Union will auch wissen, welche Bundesländer auf Grund einer Vereinbarung zwischen Bundes- und Landesregierung gehalten sind, Änderungsgenehmigungen dem Bundesministerium für Umwelt vorzulegen, auf was sich die Vorlagepflicht konkret bezieht und ob das BMU heute Rechtsauffassungen vertritt, die von der Rechtsauffassung vor dem Regierungswechsel abweichen.
Die Abgeordneten fragen schließlich nach konkreten rechtlichen und sicherheitstechnischen Problemen im Zusammenhang mit Verbesserungen des Kühlsystems von Biblis und wollen darüber hinaus wissen, wieso das Umweltministerium die Prüfungen und Bewertungen des hessischen Umweltministeriums im Hinblick auf die Zuverlässigkeit des Betreibers in Frage stellt.
Geklärt werden soll auch, für welche vorläufigen Betriebseinstellungen vergleichbare Prüfungen des Bundes bei anderen Kernkraftwerken stattgefunden haben, ob das Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit zwischenzeitlich seine Auffassung im Hinblick auf das Vorliegen einer erheblichen Gefährdung beim Kernkraftwerk Biblis geändert hat, ob oder welche konkreten neuen Erkenntnisse darüber vorliegen und wie diese fachlich und rechtlich bewertet werden.