BUNDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ ERFASST LINKSEXTREMISTEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-in) Das Bundesamt für Verfassungsschutz erfasst nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen auch Daten über die Teilnahme von Linksextremisten an Demonstrationen sowie über sonstige Demonstrationsteilnehmer, die sich an gewalttätigen Aktionen oder Straftaten im Zusammenhang mit linksextremistischen Aktivitäten beteiligen.
Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2617) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/2493). Es hänge von den Umständen des Einzelfalls ab, ob bei der Erhebung personenbezogener Daten auch ein Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit vorliegt, heißt es in der Antwort.
Wenn ein solcher Eingriff zu bejahen sei, konkretisierten Regelungen im Bundesverfassungsschutzgesetz den Gesetzesvorbehalt nach Artikel 8 Absatz 2 des Grundgesetzes als "hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage", so die Bundesregierung.