REGIERUNG: EINSATZ IM MEHRINGHOF WAR VERHÄLTNISMÄSSIG (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-in) Die Bundesregierung sieht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Durchsuchung des Mehringhofes in Berlin-Kreuzberg nach Waffen und Sprengstoff am 19. Dezember 1999 als gewahrt an. Wie aus ihrer Antwort ( 14/2641) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/2517) hervorgeht, sei der Einsatz von rund 1.000 Polizeibeamten angesichts der Größe des Durchsuchungsobjektes von 5.000 Quadratmetern und des Durchsuchungszieles "zur Gewährleistung der äußeren und inneren Absicherung der Maßnahme" erforderlich gewesen.
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes habe in seinem Beschluss zur Durchsuchung des Mehringhofes auf Grund des vorhandenen Verdachts die Verhältnismäßigkeit bejaht. Im Büro eines Beschuldigten seien schriftliche Aufzeichnungen beschlagnahmt worden. Ansonsten hätten keine weiteren Beweismittel, vor allem weder Sprengstoff noch Waffen, gefunden werden können.
Die Verantwortlichen des Mehringhofes sowie die von der Durchsuchung betroffenen Personen könnten sich zur Abwicklung der Entschädigung an das Bundeskriminalamt wenden, heißt es in der Antwort. Die Möglichkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, sei nicht verwehrt worden.
Bei vier Personen habe die Überprüfung der Personalien den Verdacht ergeben, dass sie sich unter Verstoß gegen ausländerrechtliche Vorschriften in Deutschland aufhalten. Sie seien zur weiteren Abklärung des Verdachts der Berliner Polizei übergeben worden.
Bei den Festgenommenen handele es sich um Personen, die der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung dringend verdächtig seien, die Straftaten unter Einsatz von Schusswaffen und Sprengstoff verübt habe. Die Verdachtsmomente gegen die Verhafteten bezögen sich auf die Aussagen eines Kronzeugen, so die Regierung.