STANDORTNAHE ZWISCHENLAGER ALS ÜBERGANGSLÖSUNG (ANTWORT)
Berlin: (hib/SAM-um) Abgebrannte Brennelemente und verglaste Abfälle aus der Wiederaufarbeitung sollen so lange in standortnahen Zwischenlagern aufbewahrt werden, bis ein nationales Endlager für alle Arten von radioaktiven Abfällen zur Verfügung steht.
Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2980) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/2822).
Als zeitliche Perspektive sei mit einer Dauer bis zum Jahr 2030 zu rechnen. Auch die von stillgelegten Kernkraftwerken anfallenden radioaktiven Abfälle sollen schließlich in das nationale Endlager verbracht werden.
Zwischenzeitlich sei mit der kraftwerksnahen Lagerung von abgebrannten Brennelementen und verglasten Abfällen - mit Ausnahme des hochradioaktiven Mülls aus der Wiederaufarbeitung - die Zahl der Transporte zu zentralen Zwischenlagern auf das erforderliche Maß zu reduzieren.
Seit Januar 2000 würden Transporte zu zentralen Standorten wieder genehmigt. Aus sicherheitstechnischer Perspektive gebe es keine Unterschiede zwischen standortnahen und zentralen Zwischenlagern.
Die an den jeweiligen Atomkraftwerken bestehenden Sicherheitsmaßnahmen könnten auch für die neu zu schaffenden Zwischenlager größtenteils mitgenutzt werden.
Die Anträge der Kraftwerksbetreiber auf standortnahe Zwischenlager hatten nach Angaben der Regierung keinen Einfluss darauf, dass die Transporte von Brennelement im Mai 1998 ausgesetzt wurden.
Vielmehr seien technische Sicherheitsprobleme als Grund für die ausstehenden Genehmigungen anzuführen, heißt es weiter.
So hätte geklärt werden müssen, wie eine Ausdehnung der Moderatorstäbe oder eine Restfeuchtebildung an den Behälterdichtungen verhindert werden kann.