ERGEBNISSE DER "SCHLEIERFAHNDUNG" DARSTELLEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/WOL-in) Die Abgeordneten der PDS haben die Regierung aufgefordert, über die bisherigen Ergebnisse der Verdachts unabhängigen Personenkontrollen (Schleierfahndung) durch den Bundesgrenzschutz zu berichten.
Mit dem Hinweis, dass eine "höchst umstrittene Befugnis des Bundesgrenzschutzes" bei der sogenannten Schleierfahndung seit zwei Jahren bestehe, fordern die Abgeordneten die Regierung auf, über Ergebnisse und Bewertung der anlasslosen Personenüberprüfung zu berichten.
Die Fraktion fragt unter anderem nach der Gesamtzahl der durchgeführten Kontrollen und daraus veranlasster Folgeeingriffe sowie nach der Zahl unerlaubter Einreisen und daraus abgeleiteter Strafverfahren.
Im Weiteren will die Fraktion wissen, ob die Bundesregierung die Schleierfahndung nach ihren bisherigen Erfahrungen für ein Mittel der präventiven oder der repressiven Polizeiarbeit halte, nach welchen Kriterien in der Praxis eine Kontrolle erfolge und wer diese Entscheidungen treffe.
Von Interesse ist für die Abgeordneten auch die Speicherung von Daten und die Praxis der Datensicherung im Zusammenhang mit der Schleierfahndung sowie die Überprüfung durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz in der Praxis.
Es wird auch gefragt, wie die Bundesregierung die Eingriffsermächtigung des bis zum 31. Dezember 2003 befristeten Verfahrens bewertet.
Hierbei bezieht sich die PDS auf vom Bundesrat geäußerten grundsätzliche Bedenken sowie auf eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, wonach die Regelung für "größtenteils mit der Verfassung des Landes und dem Grundgesetz nicht vereinbar und daher nichtig erklärt" worden sei.