ÜBER ZUSAMMENARBEIT MIT RECHTSEXTREMEM V-MANN BERICHTEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/WOL-in) Die Bundesregierung soll über eine möglicherweise erfolgte Zusammenarbeit des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Amtes für Verfassungsschutz (BfV) mit einem V-Mann aus der rechtsextremen Szene informieren, der wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes an einem nigerianischen Asylbewerber zu acht Jahren Haft verurteilt worden ist.
Dies fordert die Fraktion der PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/3936).
Die Abgeordneten beziehen sich dabei auf Presseberichte, die den V-Mann in Zusammenhang mit zahlreichen weiteren rechtsextremistischen Straftaten bringen.
Danach sei der V-Mann beim Aufbau des Ku-Klux-Klan in Deutschland beteiligt gewesen. Auch habe er das "United Skin Magazin" herausgegeben, in dem ein Polizistenmörder gefeiert worden sei.
Zudem habe dieser V-Mann diverse Beziehungen ins nationale und internationale terroristische Lager des Neofaschismus und sei Mitglied der NPD und deren Organisationsleiter im Landesvorstand in Brandenburg.
Unter Bezug auf diese Meldungen fragt die Fraktion, welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse die Bundesregierung über den Mann habe und in wie vielen Fällen wegen rechtsextrem motivierter Straftaten gegen ihn ermittelt worden sei.
Dazu wollen die Abgeordneten wissen, wann der Mann auf Grund welcher Straftaten zu welcher Strafe verurteilt wurde beziehungsweise in wie vielen Fällen es zur Einstellung von Verfahren gegen ihn gekommen ist.
Die PDS fragt, ob das BKA oder das BfV die Person als V-Mann oder Informant geführt haben, welche konkreten Aufträge er bekommen habe und wie seine Einsätze vergütet oder durch welche anderen Vergünstigungen er honoriert wurde.
Von Interesse für die Fraktion ist dabei auch, ob der V-Mann "milieubedingte Straftaten" auch noch während seiner Zeit als V-Mann für das BKA oder das BfV begangen und wieso die Generalbundesanwaltschaft ein Verfahren gegen ihn wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung eingestellt habe.