EINKOMMENSTEUER ARBEITNEHMERFREUNDLICHER GESTALTEN (GESETZENTWüRFE)
Berlin: (hib/VOM-fi) Änderungen zu Gunsten von Arbeitnehmern im Einkommensteuergesetz schlägt die PDS-Fraktion in zwei Gesetzentwürfen vor.
Zum einen ( 14/4437) geht es ihr darum, die zeitliche Begrenzung von zwei Jahren für die doppelte Haushaltsführung aufzuheben.
Durch das Jahressteuergesetz 1996 seien die Abzugsmöglichkeiten von Mehraufwendungen wegen aus beruflichem oder betrieblichem Anlass begründeter doppelten Haushaltsführung wesentlich beschränkt worden.
Arbeitnehmer könnten Ausgaben, die durch den Hausstand am Beschäftigungsort entstehen, nur noch zwei Jahre lang als Werbungskosten abziehen, danach würden sie als "privat veranlasst" angesehen.
Für Bund, Länder und Gemeinden wäre die Aufhebung der zeitlichen Begrenzung mit Mehrkosten von 400 Millionen DM verbunden, heißt es in dem Entwurf.
Im zweiten Gesetzentwurf ( 14/4438) tritt die Fraktion dafür ein, die Freibeträge für Abfindungen sowie Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen anzuheben.
Die erhöhten Freibeträge für Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre alt sind, sollten unabhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses gewährt werden.
Zur Begründung erinnern die Abgeordneten daran, dass die Freibeträge für Abfindungen aufgrund einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Arbeitsverhältnisses seit 1999 drastisch gesenkt worden seien.
Seither blieben nur noch 16.000 DM steuerfrei (zuvor 24.000 DM). Über 50-jährige Arbeitnehmer erhielten 20.000 DM (bis 1999: 30.000 DM), über 55-jährige 24.000 (bis 1999: 36.000 DM).
Sie müssten jedoch mindestens 15 bzw. 20 Dienstjahre nachweisen, um den höheren Freibetrag nutzen zu können.
Die Steuerfreiheit für Übergangsgelder und -beihilfen sei auf 24.000 DM begrenzt worden. Dagegen würden Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen durch die Unternehmensteuerreform von der Steuer befreit oder die Freibeträge würden angehoben und der halbe Durchschnittssteuersatz angewendet.
Damit verschärfe sich die "Ungleichbesteuerung" von Löhnen und Gehältern einerseits und Vermögens- und Unternehmenseinkünften andererseits, so die PDS. Die Mehrkosten ihres Vorschlags beziffert die Fraktion auf insgesamt 1,1 Milliarden DM.