BEDEUTUNG DER ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG GEWACHSEN (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/RAB-as) Die Bedeutung der legalen Arbeitnehmerüberlassung für die deutsche Wirtschaft ist gewachsen.
Dies erklärt die Bundesregierung in einer Unterrichtung ( 14/4220). Die Einstellung von Leiharbeitnehmern werde von Unternehmen nicht nur zur Überbrückung von kurzen unerwarteten Personalengpässen genutzt, sondern stelle zunehmend ein Mittel der langfristigen Personalplanung dar.
Weiter heißt es, die legale Arbeitnehmerüberlassung ermögliche den Unternehmen so, eine möglichst kleine eigene Personalreserve zu halten.
Die Zahl der Leiharbeitnehmer sei von Juni 1995 bis Juni 1999 um 62,6 Prozent von 176.185 auf 286.394 gestiegen.
Ende des vergangenen Jahres hatten 48 Prozent mehr Unternehmen eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung als Ende 1995. Im vorangegangenen Berichtszeitraum (1992-1995) habe die Steigerungsrate bei den Firmen noch bei 15 Prozent gelegen.
Laut Unterrichtung bietet die Arbeitnehmerüberlassung für den Beschäftigungsmarkt sowohl Chancen als auch Risiken.
Die Chancen bestünden darin, dass über die Arbeitnehmerüberlassung Arbeitslose nicht selten eine Gelegenheit zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bekämen.
Eine nicht unwesentliche Zahl der Leiharbeitnehmer fände über diesen Weg auch wieder eine Festanstellung in einem Entleihbetrieb.
Andererseits könne die Nutzung von Leiharbeit zu einem Abbau der Stammbelegschaft in den Entleihbetrieben führen oder dort zumindest Neueinstellungen verhindern.
Weiter erklärt die Regierung, die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit habe im Berichtszeitraum nicht unerhebliche Fortschritte gemacht.
Dies belegten die angestiegenen Zahlen von Bußgeldverfahren und die neuen Höchststände bei der Summe der verhängten Bußgelder.
Maßgeblich dafür seien Gesetzesänderungen und die verbesserte Zusammenarbeit der Behörden. Diese könne aber in Zukunft noch weiter intensiviert werden.
Dies gelte um so mehr, da die Verschleierungs- und Umgehungstatbestände weiter verfeinert würden.
Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/VOM-wi) Die Bundesregierung hat die Außenwirtschaftsverordnung an Vorgaben der Europäischen Union angepasst und dazu eine Verordnung ( 14/4389) erlassen.
Darin enthalten sind das Ende der Embargomaßnahmen der EU gegenüber Indonesien sowie Änderungen bei den Embargomaßnahmen gegenüber Jugoslawien, Burma (Myanmar) und Angola.
Berlin: (hib/VOM-hh) Das Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2000 bis zur Höhe von 45,25 Millionen DM bewilligt.
Die Mehrausgabe sei erforderlich, heißt es in einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 14/4295), weil ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1999 bei der Haushaltsaufstellung 2000 nicht mehr habe berücksichtigt werden können.
Durch dieses Urteil sei der Bund zur Erstattung von Zinsen und Tilgungen auf ausgereichte Bundesdarlehen zum Ausbau des Berliner S-Bahn-Netzes sowie für Aufwendungen für den Berliner Südring an das Land Berlin verurteilt worden.
Mit der überplanmäßigen Ausgabe werde der Teilbetrag gezahlt, dessen Höhe laut Regierung unstreitig feststeht.
Berlin: (hib/WOL-in) Tatsächliche Anhaltspunkte für einen rechtsextremistischen Hintergrund finden sich auch in den Ausgaben Dezember 1999 sowie April und Mai 2000 der Abonnementszeitschrift "Soldat im Volk" .
Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4337) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/4107).
Berlin: (hib/WOL-in) Die von der PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/4185) nachgefragte "Beschlagnahme von Geldmitteln" bei Ausländern durch den Bundesgrenzschutz wird statistisch nicht erfasst.
Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4353). Ihr zufolge könne im Blick auf eine Bestimmung (Paragraf 7 a) des Asylbewerberleistungsgesetzes ein Zusammenhang mit der Erhebung von Sicherheitsleistungen bestehen.
Dafür sei der BGS nicht unmittelbar zuständig, könne aber im Einzelfall auf dem Wege der Amtshilfe für die zuständigen Behörden tätig werden.