FÖRDERUNG VON ARBEITSASSISTENZ NOCH NICHT KONKRETISIERT (ANTWORT)
Berlin: (hib/KAB-as) Im Interesse der Behinderten hält es die Bundesregierung nicht für sachgerecht, Grenzen einer Arbeitsassistenzförderung ohne weitere praktische Erfahrungen festzulegen.
Ein Termin zum Erlass der Rechtsverordnung bestehe deshalb noch nicht. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/4471) auf eine Kleine Anfrage ( 14/4311) der CDU/CSU.
Die Union hatte Auskünfte über Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Dauer der notwendigen Arbeitsassistenz verlangt.
Nach der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes durch das am 7. Juli 2000 vom Deutschen Bundestag verabschiedete "Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter" hätten Schwerbehinderte Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Arbeitsassistenz.
Der Begriff stehe für eine notwendige personale Unterstützung des Schwerbehinderten bei der Erledigung beruflicher Tätigkeiten, die er auf Grund seiner Behinderung nicht verrichten könne.
Die Regierung erläutert in ihrer Antwort, sie werde verordnungsrechtliche Konkretisierungen der Fördergrenzen aus den Praxiserfahrungen der Hauptfürsorgestellen herleiten.
Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Hauptfürsorgestellen habe "vorläufige Empfehlungen" erarbeitet, die offen zur Weiterentwicklung seien.
Mit ihnen bestehe Einvernehmen, dass die berufliche Integration von schwerbehinderten Menschen mit geringem Einkommen gewährleistet sein müsse.
Bei der Entscheidung zur Übernahme der Kosten für eine Arbeitsassistenz hätten die Stellen Ermessen auszuüben und unbestimmte Rechtsbegriffe auszufüllen.
Die Kosten einer Arbeitsassistenz würden nicht übernommen, wenn der Arbeitgeber diese bereitstelle, so die Bundesregierung weiter.