EU-VERORDNUNG ÜBER DATENVERARBEITUNG BEI RINDFLEISCH UMSETZEN
Berlin: (hib/SAM) Zur Umsetzung von EU-Recht bei der obligatorischen Kennzeichnung und Registrierung von Rindern hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 14/4721) eingebracht.
Die Initiative diene der Umsetzung einer EU-Verordnung, soweit danach eine Verarbeitung und Nutzung elektronisch gespeicherte Daten über Rinder und Rinderhalter zu Zwecken der Tierseuchenbekämpfung oder die Kontrolle der Einhaltung der gemeinschaftlichen Beihilferegelungen zugunsten der Landwirtschaft erforderlich sei.
Begründet wird der Gesetzentwurf damit, Herkunft und der "Lebensweg" eines Rindes könnten nur dann rückverfolgt werden, wenn die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und der damit verbundene Datenaustausch nach bundeseinheitlichen Kriterien erfolge.
Ein einheitlicher Informationsstand sei wiederum die Basis für gleiche Ausgangspositionen im Wettbewerb, wenn es beispielsweise für den einzelnen Tierhalter um die Vermarktung von Rindfleisch gehe.
Durch das Änderungsgesetz entstünden weder Mehrkosten, noch seien Auswirkungen auf das Preisniveau zu erwarten, heißt es.