Recht/Gesetzentwurf
BUNDESRAT KRITISIERT KOSTEN VORGESEHENER REFORM DES ZIVILPROZESSES
Berlin: (hib/BOB) Zur Reform des Zivilprozesses hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 14/4722) vorgelegt.
Die Vorlage ist im Wesentlichen identisch mit einem dem Parlament bereits vorliegenden Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/3750) zur gleichen Problematik. Eine der Ausnahmen betrifft Änderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes.
Kritik übt unterdessen der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem Reformvorhaben. Entgegen den Regierungsangaben würden auf die Länder "erhebliche Mehrkosten" zukommen, so die Argumentation.
Durch die vorgesehenen Maßnahmen, wie etwa vertiefte Tatsachenfeststellungen in
der ersten Instanz, würde das Verfahren deutlich personalintensiver. "Massive zusätzliche Belastungen" entstünden dadurch, dass die landgerichtlichen Berufungen an die Oberlandesgerichte verwiesen werden sollen.
Um ihre Aufgaben künftig besser bewältigen zu können, müssten die bei den Landgerichten eingesetzten Berufungsrichter an die Oberlandesgerichte versetzt werden, heißt es weiter.
Dies setze Stellenhebungen voraus und verursache zusätzliche Baukosten. Für eine personelle Verstärkung der Amtsgerichte stünde damit kein einziger Richter zur Verfügung.
Hinzu kämen zumindest in den Flächenländern erhöhte Prozesskostenhilfeausgaben wegen der weiteren Entfernungen zu den Oberlandesgerichten, so der Bundesrat.
Diese Mehrbelastungen würden durch die vorgesehenen Entlastungen wie beispielsweise das Zurückweisungsverfahren in der Berufungsinstanz oder den verstärkten Einzelrichtereinsatz in der ersten Instanz nicht kompensiert.
Sie seien für die Länder angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte nicht verkraftbar. Der Bundesrat fordert deshalb die Regierung auf, ihren Entwurf zu überarbeiten und dem Gebot der Kostenneutralität zu entsprechen.
In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung diese Auffassung zurück. Die Reform des Zivilprozesses lasse sich vielmehr ohne zusätzliche Belastungen für die Länderhaushalte umsetzen.
Die beabsichtigten Änderungen in der Rechtsmittelinstanz und der verstärkte Einsatz von Einzelrichtern beim Landgericht erster Instanz setzten vielmehr Richterarbeitskräfte frei, welche die reformbedingten Mehrbelastungen der ersten Instanz bei weitem überstiegen.
Diese Mehrbelastung falle keineswegs so dramatisch aus, wie vom Bundesrat befürchtet, erklärt die Regierung.