Inneres/Kleine Anfrage
NACH DER ZÄHLWEISE VON TODESOPFERN RECHTER GEWALT GEFRAGT
Berlin: (hib/WOL) Nach der Zuordnung von 93 möglichen Todesopfern rechter Gewalt seit 1990 fragt die PDS in der Kleinen Anfrage ( 14/4873). Sie bezieht sich dabei auf Pressemeldungen
sowie unterschiedliche Zahlenangaben von Politikern. Danach hätten Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und der Vizepräsident des Bundeskriminalamtes, Falk, die Zahl der Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 mit 36 Toten beziffert.
Bundespräsident Johannes Rau (SPD) habe in seiner Rede auf der Demonstration am 9. November von "fast 100 Toten durch rechte Gewalt seit 1990" gesprochen, während der niedersächsische Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD) einen Tag später im Bundesrat von mindestens 93 Menschen geredet habe, die "nach unwidersprochenen Darstellungen" seit 1990 durch rechte Gewalt ums Leben gekommen seien.
Die Abgeordneten führen Medienberichte an, denen zufolge "Chaos bei der Zählweise" der Erfassung rechtsextremistischer Straftaten bestehe.
So zähle jedes Bundesland nach eigenen Kriterien, und es gebe "eine völlig verworrene Lage". Selbst "Straftaten polizeibekannter Rechtsextremisten" würden bislang nicht als rechtsradikale Taten erfasst, "wenn die Täter bei der Vernehmung nichts zu ihren Motiven sagten".
Die Regierung soll zu den Ursachen und Motiven von 93 durch Gewalt zu Tode gekommenen Menschen Stellung nehmen, die in der Anfrage detailliert aufgeführt sind.
Weiter fordert die Fraktion Auskunft über Ursachen der unterschiedlichen Einstufung bei den Statistiken des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie der Polizeibehörden der Länder.
Wissen wollen die Abgeordneten schließlich, ob die "jahrelange Fehlinformation der Öffentlichkeit" über rechtsextreme Gewalt zu erheblichen Defiziten beim Schutz potenzieller Opfer geführt habe, ob daraus Ansprüche der Opfern rechter Gewalt abzuleiten sind und welche Schritte die Regierung ergreifen will, um Fehlinformationen der Öffentlichkeit abzustellen.