Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen fördern
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will Anreize schaffen, um bestehende Anlagen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu erhalten und zu modernisieren. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 14/7024) vorgelegt, der am 1. Januar 2002 in Kraft treten und das bestehende KWK-Gesetz ablösen soll. Ziel sei es, bis zum Jahr 2010 die ressourcenschonende und klimafreundliche Form der Energieerzeugung in KWK-Anlagen durch eine im Zeitablauf abnehmende Förderung zu sichern und auszubauen. Außerdem ist vorgesehen, die Errichtung von Blockheizkraftwerken mit einer elektrischen Leistung bis zwei Megawatt und die Markteinführung von Brennstoffzellen-Anlagen anzuregen.
Durch die Liberalisierung des Strommarktes hätten sich die Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Betrieb von KWK-Anlagen auf Grund sinkender Strompreise verschlechtert, heißt es zur Begründung. Der Gesetzgeber habe darauf mit dem bestehenden KWK-Gesetz reagiert. Danach gebe es einen Anspruch auf Vergütung für Strom aus KWK-Anlagen, die von Energieversorgungsunternehmen (EVU) betrieben werden, welche die allgemeine Versorgung von Endverbrauchern gewährleisten. Voraussetzung für den Vergütungsanspruch sei allein, dass der Strom aus einer KWK-Anlage in das Netz für die allgemeine Versorgung gespeist wird. Nach dem vorliegenden Entwurf ist nur für den eingespeisten Strom, der im gekoppelten Betrieb gleichzeitig mit Nutzwärme erzeugt wird (sogenannter KWK-Strom), eine Zusatzvergütung vorgesehen. Dies würde dazu führen, so die Regierung, dass eine geringere Strommenge begünstigt wird als bisher, diese aber dafür besonders ressourcenschonend und klimaschützend erzeugt wird. Auch KWK-Anlagen, die nicht von EVU betrieben werden, sollen von der Neuregelung erfasst werden, wenn sie Strom in die allgemeinen Versorgungsnetze einspeisen. Die Regierung verspricht sich dadurch bis zum Jahr 2005 im Vergleich zu 1998 eine zusätzliche Minderung der jährlichen Kohlendioxidemissionen um mindestens 10 Millionen Tonnen und von möglichst 23 Millionen Tonnen im Jahr 2010. Sie erwartet, dass sich die Kosten der Förderung bis 2010 auf höchstens 8 Milliarden DM belaufen werden. Weitere 700 Millionen DM resultierten aus den Zusatzvergütungen für Strom aus neuen kleinen Blockheizkraftwerken. Als gering wird der Finanzaufwand für die Zusatzvergütungen für Strom aus neuen Brennstoffzellen-Anlagen eingeschätzt. Für 2002 rechnet die Regierung mit sinkenden Strombezugskosten. Spätestens 2005 werde das Gesetz aber eine Nettobelastung zur Folge haben.
Im Einzelnen sieht der Entwurf für KWK-Strom eine Einspeisevergütung vor, die sich aus dem Preis, der zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber zu vereinbaren ist, und einem Zuschlag in Höhe von anfangs 1,53 Cent pro Kilowattstunde zusammensetzt. Die Vergütung für Strom aus neuen kleinen Blockheizkraftwerken soll sich auf den vereinbarten Preis plus einen Zuschlag von anfänglich 2,56 Cent pro Kilowattstunde belaufen. Für Strom aus neuen Brennstoffzellen-Anlagen soll die Vergütung den vereinbarten Preis plus 5 Cent pro Kilowattstunde betragen.
Der Bundesrat befürwortet in seiner Stellungnahme das Ziel, die KWK-Energieerzeugung auszubauen. Bei einigen Regelungen sieht er aber noch praktische Umsetzungsschwierigkeiten, etwa bei der Aufspaltung der Vergütung in einen Marktpreis und einen Zuschlag.