Übereinkommen zur Beseitigung jeglicher Diskriminierung der Frau ändern
Berlin: (hib/MAR) In drei Punkten will die Bundesregierung das Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau geändert wissen. Sie hat dazu entsprechende Gesetzentwürfe ( 14/7009, 14/7011, 14/7012) vorgelegt.
So soll der bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch die Bundesrepublik Deutschland erklärte Vorbehalt in Bezug auf Artikel 7 Buchstabe b des Übereinkommens zurückgenommen werden. Er besagt laut Gesetzentwurf, dass der fragliche Artikel nicht angewandt wird, soweit ihm die Verfassungsbestimmung, "Frauen dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten", entgegensteht. Durch die im Dezember 2000 in Kraft getretene Änderung des entsprechenden Grundgesetzartikels, mit der der freiwillige Dienst von Frauen mit der Waffe in der Bundeswehr auf eine klare verfassungsrechtliche Grundlage gestellt und Frauen der Zugang in alle Bereiche der Streitkräfte ermöglicht werde, entfällt der Regierung zufolge die Notwendigkeit, den Vorbehalt aufrechtzuerhalten.
Aufgehoben werden soll nach dem Willen der Regierung weiter die Regelung des Übereinkommens, welche die jährliche Tagungsdauer des Ausschusses zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau auf zwei Wochen beschränkt. Dies habe sich in der Vergangenheit als nachteilig für die Ausschussarbeit erwiesen. Immer wieder sei es zu einem Rückstau bei der Prüfung von Staatenberichten und einer permanenten Überschreitung der Regeltagungsdauer gekommen, heißt es. Ferner soll das Übereinkommen durch das im Dezember 2000 völkerrechtlich in Kraft getretene Fakultativprotokoll um zwei Kontrollverfahren ergänzt werden. Damit werde der vorgenannte Ausschuss ermächtigt, Mitteilungen von Einzelpersonen oder Personengruppen, die behaupten, Opfer einer Verletzung eines im Übereinkommen niedergelegten Rechts zu sein, entgegenzunehmen und in einem geregelten Verfahren zu prüfen. Darüber hinaus könne, so die Regierung, der Ausschuss bei zuverlässigen Hinweisen auf schwerwiegende oder systematische Rechtsverletzungen auch von sich aus tätig werden und die Vertragsstaaten zur Stellungnahme auffordern.
Mit der nunmehr von ihr angestrebten Ratifizierung des Übereinkommen wird nach Aussage der Regierung unterstrichen, dass das mit dem Fakultativprotokoll verfolgte Ziel eines verbesserten Schutzes der Menschenrechte von Frauen mit Nachdruck unterstützt wird.