"Umsetzung von DDR-Rentenansprüchen ist verfassungsgemäß"
Berlin: (hib/RAB) Die Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus zahlreichen Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR in die gesamtdeutsche Rentenversicherung entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Diese Einschätzung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/7071) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/6939). Das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz ( 14/5640) war im Juni dieses Jahres von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Dieses Gesetz geht der Antwort zufolge aber auch nicht über die verfassungsrechtliche Anforderungen hinaus, weil bei der Umsetzung der Karlsruher Urteile nicht nur die Interessen ehemaliger Zusatz- und Sonderversorgter, sondern auch diejenigen der großen Mehrheit der Menschen in der ehemaligen DDR und heute in den neuen Bundesländern zu beachten sei. Dabei gehe es insbesondere um diejenigen, die nicht in den Genuss von Sonder- und Zusatzversorgungssystemen gekommen seien und diejenigen, die aus politischen Gründen Nachteile erlitten hätten. Weiter heißt es, mit Blick auf eventuelle "Überführungslücken" bei der Rentenüberleitung sei darauf hinzuweisen, dass sich die Altersversorgung in Ost- und Westdeutschland nach den Maßgaben der beiden Staatsverträge zur Vereinigung der beiden deutschen Staaten an einheitlichen ordnungs- und sozialpolitischen Grundentscheidungen zu orientieren gehabt habe. Eine systematische Übertragung des Sechsten Sozialgesetzbuches auf das Beitrittsgebiet sei wegen der Unterschiedlichkeit der beiden Rentensysteme nicht möglich gewesen.