Europäisches Abfallverzeichnis muss bis zum 1. Januar 2002 umgesetzt werden
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses ( 14/7091) vorgelegt. Danach müssen alle EU-Mitgliedsstaaten die zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen bis zum 1. Januar 2002 ergreifen. Die Übernahme des Abfallverzeichnisses sei dabei jeweils "Wort für Wort" erforderlich. Grundlage für das Europäische Abfallverzeichnis war laut Regierung der Abgleich des Europäischen Abfallverzeichnisses von 1993 EWC (European Waste Catalogue) und des Risikoabfallverzeichnisses HWC (Hazardous Waste Catalogue) von 1994.
Der Vorlage zufolge werden die auf Grund der Verordnung entstehenden Kosten bei Bund, Ländern und Gemeinden als geringfügig eingestuft. Dazu wird ausgeführt, die geänderte Abfallbezeichnung führe als solche nicht dazu, dass zusätzliche Abfälle zur Beseitigung anstünden. Vielmehr seien die Abfälle in vielen Fällen anders zu bezeichnen und im Sinn der europäischen Harmonisierung mit einem jeweils einheitlichen Abfallschlüssel zu kennzeichnen. Insgesamt führe das zu einmaligen Mehraufwendungen durch die Umstellung auf das neue Abfallverzeichnis. Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau seien nicht zu erwarten.