Bundesrat hat rechtliche Bedenken gegen Entwurf zur Pflegeversicherung
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesrat hat rechtliche Bedenken gegen ein von der Bundesregierung vorgelegtes Ergänzungsgesetz zur Pflegeversicherung ( 14/7154). In der Stellungnahme der Länderkammer heißt es, man habe Bedenken gegen eine Regelung, wonach alle Beihilfe zahlenden Dienstherrn erstmals gesetzlich verpflichtet werden sollen, die Aufwendungen für beratende Pflegesätze im Falle einer Beihilfeberechtigung anteilig zu erstatten. In ihrer Gegenäußerung teilt die Bundesregierung die Bedenken der Länderkammer nicht. Nach Ansicht der Exekutive müssen auch für die Regelung dieser "Materie" die allgemeinen Maßstäbe für die konkurrierende Gesetzgebung gelten. Dies bedeute, dass der Bund auch ohne Rücksicht auf einen möglicherweise bisher den Ländern überlassenen "gesetzlichen Raum" von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen könne.
Der Entwurf der Bundesregierung ist identisch mit dem zuvor von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz ( 14/6949). Danach soll der verfügbare Finanzspielraum der Pflegeversicherung konzentriert im häuslichen Bereich eingesetzt werden.