Rechtsgrundlagen von EU-Richtlinie zur Tabakwerbung kritisch hinterfragt
Berlin: (hib/BOB) Einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission (Rats-Dok. Nr. 10184/01), der auf die Angleichung nationaler Vorschriften über Werbung für Tabakerzeugnisse und damit verbundenes Sponsoring abzielt, steht der Europaausschuss mit Blick auf integrationspolitische Aspekte und die Rechtsgrundlagen kritisch gegenüber. Dies beschloss das mitberatende Gremium am Mittwochnachmittag einstimmig. Federführend ist der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Die Europapolitiker erinnerten daran, der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe mit Urteil vom 5. Oktober vergangenen Jahres eine Vorläufer-Richtlinie zur Tabakwerbung mangels ausreichender Rechtsgrundlage für nichtig erklärt. Diese Entscheidung dürfe durch den neuen Entwurf nicht umgangen werden. Gerade aus integrationspolitischen Gesichtpunkten bedarf es nach dem Willen des Ausschusses deshalb einer sorgfältigen Prüfung der Rechtsgrundlagen für alle im Richtlinienentwurf enthaltenen Regelungen. Die Bundesregierung forderten die Europapolitiker auf, dem Ausschuss kurzfristig eine Bewertung über die Vereinbarkeit des Entwurfs mit dem EuGH-Urteil zur Verfügung zu stellen.