NS-Zugehörigkeit leitender Beamter im BKA war allgemein bekannt
Berlin: (hib/WOL) Die Tatsache, dass bis Anfang der 70er Jahre einzelne Beamte in leitenden Funktionen des Bundeskriminalamtes (BKA) tätig waren, die während der NS-Zeit der Polizei und NS-Organisation (SA, SS, SD) angehörten, ist allgemein bekannt und wurde mehrfach publiziert. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/7733) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/7520). Von Ausnahmen abgesehen seien der Regierung aber keine Tatsachen zu einzelnen strafbaren oder disziplinarwürdigen konkreten Handlungen dieser Personen in der NS-Zeit bekannt. In Ausnahmefällen seien Straf- und Disziplinarverfahren durchgeführt worden. Bis auf zwei Personen sei der in Betracht genommene Personenkreis verstorben. Auch habe das BKA gegenüber einem Autor die Einsichtnahme von Personalakten oder Personalrestakten nicht blockiert, vielmehr sei vorher in jedem einzelnen Fall zu prüfen gewesen, ob nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Einsichtsgewährung möglich war. Dies habe wegen des Umfangs des Aktenmaterials geraume Zeit in Anspruch genommen. Über diese Zusammenhänge sei der Autor in mehreren Gesprächen vom BKA informiert worden. Die Regierung führt aus, sie unterstütze Forschungsvorhaben zur Aufarbeitung einer nationalsozialistischen Vergangenheit unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten.